Die Gründer

gruender

Auszug aus den Statuten der pro Kultur GmbH:

I. Firma, Sitz und Zweck

Artikel 1 – Firma
Unter der Firma pro Kultur GmbH besteht eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
gemäss Art. 772 ff. OR.

Artikel 2 – Sitz
Der Sitz der Gesellschaft ist in Winterthur

Artikel 3 – Zweck
Die Gesellschaft realisiert Dienstleistungsangebote und handelt mit Produkten, die einen Bezug zur Kultur im Alltag haben. Sie kultiviert und fördert Verständnis für Werteerhaltung und kulturellen Austausch. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, verwalten, veräussern, vermieten und verpachten; sie kann Handel und Produktion von weiteren Erzeugnissen, welche mit dem Hauptzweck im Zusammenhang stehen, aufnehmen und Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.

Aufgaben:

  • Beratung: Arbeitskultur (Karriereplanung und Ressourcen-Inventar), Führungskultur, Gender-Rollen-Kultur, Kommunikations- und Informationskultur, IT Support, Qualitätsmanagement, Freizeitkultur etc.
  • Bildung: Realisierung eines eigenen Kursangebots mit Seminaren und Workshops zu den Themen Qualitätskultur im Betrieb, Organisations- und Kommunikationskultur, Integrationskultur, Konzeptgestaltung für Bildungsangebote und angewandte pädagogische und soziokulturelle Aktivitäten wie z.B. Museumpädagogik, Elternbildung, Sitzungskultur, Gesprächskultur, Lernkultur; Expertisen und Supervision, Organisation und Durchführung kultureller Anlässe, Ausstellungen, Integrationsprojekte u.a.)
  • Handel: Kunst- und Kultgegenstände, Reproduktionen; Herstellung und/oder Verkauf von Print- und elektronischen Medien, Publikationen und Lehrmittel; Kreation und Handeln mit weiteren Konsumgütern mit kultureller Prägung (Wohnkultur, Esskultur, Schlafkultur u.a.)

Gründung im Notariat Winterthur am 29. April 2008